SPEZIALFONDS


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: Fonds & Vermögen
  • ANGEBOTSNAME: Fonds & Vermögen § 6b-Fonds 3
  • MINDESTBETEILIGUNG: 20.000 Euro (+5% Agio)
  • AUSSCHÜTTUNG: Die Ausschüttung der Fonds & Vermögen Immobilienbeteiligungs GmbH & Co. KG beträgt 5% p.a.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig, erstmals jedoch zum 31.12.2025.
  • FINANZIERUNG: Das gesamte Investitions- und Finanzierungsvolumen von Fonds & Vermögen wird mit 14.390.379 Euro prognostiziert. Die Finanzierung soll im Wesentlichen über das geplante Eigenkapital der Anleger in Höhe von EUR 13,5 Mio. Euro (inkl. 5% Agio: 14,175 Mio. Euro) und der Gründungsgesellschafterin von 1.000 Euro erfolgen. Daneben wurden Einnahmen bis 31.12.2008 in Höhe von 214.379 Euro angenommen. Es ist nicht geplant Fremdmittel aufzunehmen.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: §§ 6b/6c EStG-Reinvestitionsmöglichkeit (Übertragungsfaktor 258%)
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Die Fonds & Vermögen Immobilienbeteiligungs GmbH & Co. KG reinvestiert ihrerseits in DOBA Renditefonds 25, Lloyd Fonds Köln und Fachmarktzentrum Neufahrn (nördlich von München im Kreis Freising).
  • BESONDERES:
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.


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